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   OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12   

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https://dejure.org/2012,37757
OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12 (https://dejure.org/2012,37757)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2012 - 4 MC 266/12 (https://dejure.org/2012,37757)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2012 - 4 MC 266/12 (https://dejure.org/2012,37757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Glaubhafte Darlegung der Gründe für einen Fachrichtungswechsel als Voraussetzung für einen wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BAföG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Glaubhafte Darlegung der Gründe für einen Fachrichtungswechsel als Voraussetzung für einen wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BAföG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Glaubhafte Darlegung der Gründe für einen Fachrichtungswechsel als Voraussetzung für einen wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BAföG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fachrichtungswechsel nur bei in sich schlüssigem Vortrag der Gründe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.03.1990 - 5 C 30.87

    Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Parkstudium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG nur gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 8.3.1990 - 5 C 30.87 - m.w.N.).

    Soweit im Bereich der Interessen des Auszubildenden Umstände berücksichtigungsfähig sind, die an seine Neigung anknüpfen, kommt die Anerkennung eines wichtigen Grundes, der es unzumutbar werden lässt, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, auch dann in Betracht, wenn der Auszubildende durch hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen gehindert war, seine Ausbildung von Anfang an in der Fachrichtung zu betreiben, die seiner Neigung am meisten entspricht, und der Wegfall dieses Hindernisses der Anlass für den Fachrichtungswechsel aus dem Parkstudium in das Wunschstudium ist (BVerwG, Urteil vom 8.3.1990 - 5 C 30.87 - m.w.N.).

  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12
    Nur unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit, in der gewählten Fachrichtung zu verbleiben, kann die Aufnahme der Ausbildung in einer anderen Fachrichtung gefördert werden (BVerwG, Urteil vom 12.2.1976 - V C 86.74 -, BVerwGE 50, 161).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12
    Parkstudium ist danach das Studium, das der Neigung des Auszubildenden weniger entspricht und das er abbrechen will, wenn er für sein Wunschstudium einen Studienplatz erhält (BVerwG, Urteil vom 22.6.1989 - 5 C 42.88 -, BVerwGE 82, 163).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 27.87

    Parkstudium - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Wunschstudium -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12
    Darüber hinaus spricht hier Einiges dafür, dass der Antragsteller die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Erlangung eines Studienplatzes im Fach Humanmedizin nicht hinreichend wahrgenommen hat und auch aus diesem Grunde die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.6.1989 - 5 C 27.87 -, BVerwGE 82, 156, m.w.N.) nicht erfüllt sind.
  • VG Göttingen, 24.05.2012 - 2 A 122/11

    Lückenlose Bewerbung; Bewerbung; wichtiger Grund; Parkstudium; Wunschstudium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12
    Denn über den beim Oberverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 4 LA 178/12 anhängigen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Mai 2012 (2 A 122/11) ist bislang noch nicht entschieden.
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